Kreissparkasse Halle-Wiedenbrück

Informationen zur Fusion

Kreissparkasse Halle-Wiedenbrück

Informationen zur Fusion

Hier finden Sie die wichtigsten Informationen, Fragen und Antworten zur Fusion der Kreissparkassen Halle (Westf.) und Wiedenbrück, die fortlaufend für Sie aktualisiert werden.

Überblick und wichtige Termine

Die neue Kreissparkasse Halle-Wiedenbrück

Im Überblick

Rechtliche Fusion 1. April 2024 Der rechtliche Zusammenschluss der Kreissparkasse Halle (Westf.) und der Kreissparkasse Wiedenbrück erfolgte zum 1. April 2024. Damit ändert sich der Name in Kreissparkasse Halle-Wiedenbrück. 
Technische Fusion 20. - 22. September 2024 Am Wochenende vom 20. bis 22. September 2024 wurden die Datenbestände beider Sparkassen zusammengeführt.
Ihre Fragen. Unsere Antworten.

Nachfolgend haben wir alles Wichtige für Sie zusammengefasst – getrennt nach Kategorien.

Online-Banking und S-Apps

Fragen und Antworten rund um Online-Banking, Apps und Zahlungsverkehr

Ändert sich mein Anmeldename für das Online- Banking?

Für Kundinnen und Kunden der ehemaligen Kreissparkasse Halle (Westf.):
Bei einzelnen Kundinnen und Kunden kann es zu einer Änderung des Anmeldenamens zum 4. September 2024 kommen. Sollten Sie davon betroffen sein, dann haben Sie bereits eine Mitteilung mit weiteren Informationen über Ihr Online-Banking erhalten. 
Wichtiger Hinweis: Behalten Sie Ihren geänderten, neuen Anmeldenamen bis zum 23. September 2024 bei. Eine frühzeitige erneute Änderung könnte zu technischen Problemen  führen.

Für Kundinnen und Kunden der ehemaligen Kreissparkasse Wiedenbrück:
Für Sie ändert sich nichts.

Ändert sich die Adresse für das Online-Banking?

Für Kundinnen und Kunden der ehemaligen Kreissparkasse Halle (Westf.):
Bitte rufen Sie bis zur technischen Zusammenführung der Sparkassen das Online-Banking über den Link www.kskhalle.de auf.

Für Kundinnen und Kunden der ehemaligen Kreissparkasse Wiedenbrück:
Bitte rufen Sie bis zur technischen Zusammenführung der Sparkassen das Online-Banking über den Link www.kskwd.de auf.

Für Kundinnen und Kunden beider Sparkassen gilt:
Eine Anmeldung auf der Seite der Fusionssparkasse www.kskhwd.de ist bis zu diesem Zeitpunkt nicht möglich. Ab der Zusammenführung am 23. September 2024 wird diese Adresse automatisch auf den gemeinsamen Internet-Auftritt www.kskhwd.de umgeleitet. Bitte denken Sie daran Ihre Favoriten bzw. Lesezeichen im jeweiligen Internetbrowser anzupassen.

Ändert sich etwas bei der Sparkassen-App / Sparkassen-App Business?

Für Kundinnen und Kunden der ehemaligen Kreissparkasse Halle (Westf.):
Nach dem 23. September 2024 müssen Sie sich einmalig mit Ihrem Anmeldenamen und Ihrer PIN in der Sparkassen-App anmelden. Sollten Sie Ihr Passwort/Ihre PIN nicht kennen, da Sie biometrische Anmeldemethoden (z. B. Face-ID oder Touch-ID) verwenden, vergeben Sie bitte vor dem 20. September 2024 ein neues Passwort/eine neue PIN. Die Anmeldung per Passwort/PIN ist notwendig, damit unser Umstellungsassistent Ihre Kontoverbindung aktualisieren kann. Alle Informationen zu diesem Thema finden Sie in unserer Checkliste.

Für Kundinnen und Kunden der ehemaligen Kreissparkase Wiedenbrück:
Für Sie ändert sich nichts.

Ändert sich etwas bei meiner S-pushTAN-App?

Für Kundinnen und Kunden der ehemaligen Kreissparkasse Halle (Westf.):
Für die erstmalige Anmeldung in der S-pushTAN-App nach dem 23. September 2024 ist die Eingabe Ihres Passworts erforderlich. Sollten Sie Ihr Passwort nicht kennen, da Sie biometrische Anmeldemethoden (z. B. Face-ID oder Touch-ID) verwenden, vergeben Sie bitte vor dem 20. September 2024 ein neues Passwort. Geschieht das nicht, muss die App nach der technischen Fusion komplett neu eingerichtet und ein Registrierungsbrief angefordert werden. Diesen können Sie über den Menüpunkt „Weitere pushTAN-Verbindung“ (iOS oben links / Android oben rechts) anfordern. Führen Sie anhand der Informationen aus dem Brief eine erneute Registrierung durch. Im Anschluss können Sie wie gewohnt auf Ihre TAN-Verbindung zugreifen.

Eine Schritt-für-Schritt-Anleitung dazu finden Sie hier.

Für Kundinnen und Kunden der ehemaligen Kreissparkasse Wiedenbrück:
Für Sie ändert sich nichts.

Ändert sich etwas bei meiner S-Invest App?

Für Kundinnen und Kunden der ehemaligen Kreissparkasse Halle (Westf.):
Aufgrund der technischen Umstellung ist ab Freitag, 20. September 2024, 13 Uhr, keine Erfassung von Kauf-/Verkauforders über die App mehr möglich. Nach der technischen Zusammenführung ist leider eine Neuinstallation notwendig. Bitte deinstallieren Sie ab dem 23. September 2024 die App und richten Sie Ihre Depots neu ein. Haben Sie auch Depots von anderen Instituten integriert, können Sie auch nur die betroffenen Depots löschen und neu einrichten. Hier finden Sie eine Anleitung.

Für Kundinnen und Kunden der ehemaligen Kreissparkasse Wiedenbrück:
Für Sie ändert sich nichts.

Was passiert mit meinen Daueraufträgen?

Für Kundinnen und Kunden beider Sparkassen gilt:
Alle Daueraufträge zu Ihren Girokonten bleiben erhalten.

Wo kann ich Überweisungsbelege abgeben?

Bitte geben Sie Belege bis zur technischen Zusammenführung am 20. September 2024 im BeratungsCenter Ihrer bisherigen Sparkasse ab. Nur so kann eine schnelle Bearbeitung sichergestellt werden. Nach der technischen Zusammenführung können Sie diese in jedem BeratungsCenter in unserem Geschäftsgebiet abgeben. Oder Sie melden sich zum Online-Banking an.

Bleiben Einzugsermächtigungen weiter gültig?

Für Kundinnen und Kunden der ehemaligen Kreissparkasse Halle (Westf.):
Ihre erteilten Lastschriftmandate bleiben weiterhin gültig und werden im Zuge der technischen Zusammenführung der Sparkassen automatisch auf Ihre neue Kontoverbindung (IBAN) weitergeleitet.

Für Kundinnen und Kunden der ehemaligen Kreissparkasse Wiedenbrück:
Für Sie ändert sich nichts.

Was passiert mit meinen elektronischen Kontoauszügen bzw. den Dokumenten in meinem Elektronischen Postfach?

Für Kundinnen und Kunden beider Sparkassen gilt:
Alle Kontoauszüge und Dokumente aus Ihrem Elektronischen Postfach bleiben erhalten.

Was geschieht mit hinterlegten Kontonummern bei Online-Shops und Online-Bezahlverfahren?

Für Kundinnen und Kunden der ehemaligen Kreissparkasse Halle (Westf.):
Für die Übergangszeit funktionieren Abbuchungen über Online-Shops und das Bezahlen über Online-Bezahlverfahren noch mit Ihrer alten Kontonummer. Diese sollten Sie jedoch ab dem 23. September 2024 selbstständig ändern, da es ansonsten bei gewissen Anbietern zu Einschränkungen kommen könnte.

Für Kundinnen und Kunden der ehemaligen Kreissparkase Wiedenbrück:
Für Sie ändert sich nichts.

Was passiert mit meinen Kontoweckern?

Für Kundinnen und Kunden der ehemaligen Kreissparkasse Halle (Westf.):
Die Kontowecker per SMS und E-Mail werden übernommen. Benachrichtigungen per Push-Nachricht müssen ab dem 23. September 2024 neu eingerichtet werden.

Für Kundinnen und Kunden der ehemaligen Kreissparkase Wiedenbrück:
Für Sie ändert sich nichts.

Wird mein Finanzplaner übernommen?

Für Kundinnen und Kunden beider Sparkassen gilt:
Am Wochenende der technischen Zusammenführung Ende September sowie in der darauffolgenden Woche steht der Finanzplaner nicht zur Verfügung. Danach werden die Einstellungen automatisch übernommen.

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Konten, Karten und Zahlungsverkehr

Fragen und Antworten zu Konten, Karten und Zahlungsverkehr

Werden sich die Kontonummern ändern?

Für Kundinnen und Kunden der ehemaligen Kreissparkasse Halle (Westf.):
Mit der rechtlichen Fusion am 01.04.2024 ändert sich zunächst nur der Name der Sparkasse. Mit der technischen Zusammenführung beider Sparkassen von Freitag, 20. September 2024, ab 18 Uhr, bis Sonntagabend, 22. September 2024, wird es zu Änderungen für die Kundinnen und Kunden der ehemaligen Kreissparkasse Halle (Westf.) kommen. Dies betrifft zum Beispiel die IBAN (Internationale Bankkontonummer). Für einige wenige Kundinnen und Kunden der ehemaligen Kreissparkasse Halle (Westf.) kann es zu Änderungen der Kontonummer/Kontonummern kommen. Die hiervon betroffenen Kundinnen und Kunden werden rechtzeitig und detailliert über alle erforderlichen Änderungen informiert.

Für Kundinnen und Kunden der ehemaligen Kreissparkasse Wiedenbrück:

Für Sie ändert sich nichts. 

Welcher Handlungsbedarf besteht auf Grund der neuen IBAN für Kundinnen und Kunden der ehemaligen Kreissparkasse Halle (Westf.)?

Ab dem 23.09.2024 ändert sich die IBAN für die ehemaligen Kundinnen und Kunden der Kreissparkasse Halle (Westf.) und es gilt die Bankleitzahl und BIC der Kreissparkasse Halle-Wiedenbrück (Fusionssparkasse). Bestehende Daueraufträge werden automatisch übernommen. Alle Gut- und Lastschriften, die noch mit der alten IBAN/BIC eingehen, werden bis auf Weiteres automatisch weitergeleitet. Handlungsbedarf in Form von manuellen Änderungsaufträgen besteht durch die mehrjährige Weiterleitung der Gut- und Lastschriften daher vorerst nicht. Die neue IBAN finden Sie ab dem 23. September in Ihrem Online-Banking und auf Ihrem Kontoauszug. Alternativ können Sie diese über den IBAN-Rechner ermitteln.  

Bekomme ich eine neue Sparkassen-Card (Debitkarte)?

Für Kundinnen und Kunden der ehemaligen Kreissparkasse Halle (Westf.):
Eine neue SparkassenCard bekommen Sie nur dann, wenn Sie zu den wenigen Kundinnen und Kunden der ehemaligen Kreissparkasse Halle (Westf.) gehören, die auch tatsächlich eine neue Kontonummer erhalten. Die Karten werden Ihnen rechtzeitig zum Umstellungstermin, wie gewohnt per Post zugestellt. Ihre digitale Karte ändert sich ebenfalls und muss deshalb neu registriert werden. Wichtig: Bitte nutzen Sie Ihre neue Sparkassen-Card erst ab Montag, 23. September 2024.

Für Kundinnen und Kunden der ehemaligen Kreissparkasse Wiedenbrück:
Für Sie ändert sich nichts.

Bekomme ich eine neue PIN?

Für Kundinnen und Kunden der ehemaligen Kreissparkasse Halle (Westf.):
Wenn Sie aufgrund der Änderung Ihrer Kontonummer eine neue Sparkassen-Card bekommen, erhalten Sie wenige Tage zuvor  (ca. 5 Tage) auch eine neue PIN. Ab dem 23. September 2024 können Sie mit der Funktion „Wunsch-PIN“ die PIN  direkt am Geldautomaten auf eine selbstgewählte PIN ändern. 

Für Kundinnen und Kunden der ehemaligen Kreissparkasse Wiedenbrück:
Für Sie ändert sich nichts.

Wie lautet die Bankleitzahl/BIC der Fusionssparkasse?

Für Kundinnen und Kunden der ehemaligen Kreissparkasse Halle (Westf.):
Bis zur technischen Zusammenführung ändert sich nichts. Ab dem 23. September 2024 gelten folgende Bankleitzahl und BIC: BLZ: 47853520 / BIC: WELADED1WDB.

Für Kundinnen und Kunden der ehemaligen Kreissparkasse Wiedenbrück:
Für Sie ändert sich nichts.

Bekomme ich eine neue Kreditkarte?

Für Kundinnen und Kunden der ehemaligen Kreissparkasse Halle (Westf.):
Ihre Kreditkarte ist weiterhin gültig, daher findet im Rahmen der Fusion kein Austausch der Kreditkarte statt. Erst wenn Ihre aktuelle Karte abläuft, erhalten Sie automatisch eine neue Karte mit einer neuen Kartennummer.

Für Kundinnen und Kunden der ehemaligen Kreissparkasse Wiedenbrück:
Ihre Karte und PIN behalten weiterhin ihre Gültigkeit.

Was muss ich beachten, wenn ich eine neue Sparkassen-Card (Debitkarte) erhalten habe und das ChipTAN-Verfahren nutze?

Für Kundinnen und Kunden der ehemaligen Kreissparkasse Halle (Westf.):
Im Rahmen von technischen Umstellungen erhalten einige Kundinnen und Kunden Anfang September eine neue Sparkassen-Card (Debitkarte). Diese ist ab dem 23. September 2024 gültig. Die alte Karte kann dann nicht mehr für das Online-Banking genutzt werden. Die neuen Sparkassen-Cards (Debitkarten) sind zum Teil wegen ihrer technischen Weiterentwicklungen des Betriebssystems nicht mehr mit jedem TAN-Generator kompatibel und sollten überprüft werden.
Wichtig: Sollten Sie davon betroffen sein, dann erhalten Sie von uns im Online-Banking eine Mitteilung. Schauen Sie deshalb bitte regelmäßig in Ihr elektronisches Postfach.
Unser Tipp: TAN-Generatoren können zum Preis von 19,95 Euro in unseren BeratungsCentern Halle, Werther, Borgholzhausen und Steinhagen erworben werden. Wechseln Sie alternativ zum kostenfreien pushTAN-Verfahren.

Für Kundinnen und Kunden der ehemaligen Kreissparkasse Wiedenbrück:

Für Sie ändert sich nichts.

Was gibt es bei der Basis-Kreditkarte zu beachten?

Für Kundinnen und Kunden der ehemaligen Kreissparkasse Halle (Westf.):
Es gibt ab dem 23. September 2024 eine neue Kontonummer zur Überweisung des Guthabens zugunsten Ihrer Basis-Kreditkarte. Die neuen Kontodaten zur Überweisung werden wir Ihnen rechtzeitig vorab zur Verfügung stellen.

Für Kundinnen und Kunden der ehemaligen Kreissparkasse Wiedenbrück:
Für Sie ändert sich nichts.

Was gilt es bei der 3D-Secure-Registrierung zu beachten?

Für Kundinnen und Kunden beider Sparkassen gilt:
Am Wochenende der technischen Fusion (21. bis 23. September 2024) ist die Registrierung einer Karte für 3D-Secure bzw. für die S-ID-Check-App nicht möglich.

Ändern sich die Kontomodelle?

Für Kundinnen und Kunden beider Sparkassen gilt:
Die bisherigen Kontomodelle werden vorerst beibehahlten.

Bleiben die Bedingungen meiner Versicherungen, Kredite, Bausparverträge und Depots etc. gleich?

Alle Verträge mit unseren Verbundpartnern (LBS, Provinzial, Deka, SKreditpartner usw.) werden übernommen. Sollten Ihre Verträge von Änderungen betroffen sein, werden wir Sie rechtzeitig informieren.

Ändert sich meine Depotnummer?

Für Kundinnen und Kunden der ehemaligen Kreissparkasse Halle (Westf.):
Ihr Depot sowie weitere Verträge behalten unverändert ihre Gültigkeit. Die Depotnummern werden im Rahmen der technischen Zusammenführung vom 20. bis 22. September 2024 angepasst. Ab dem 23. September 2024 sehen Sie Ihre neue Depotnummer in Ihrem Online-Banking oder erhalten Sie diese telefonisch in unserem KundenServiceCenter.

Für Kundinnen und Kunden der ehemaligen Kreissparkasse Wiedenbrück:
Für Sie ändert sich nichts.

Gibt es Änderungen bei meinen Sparkassenbüchern oder anderen Geldanlagen?

Für Kundinnen und Kunden der ehemaligen Kreissparkasse Halle (Westf.):
Ihre Sparkassenbücher, Sparlotterie-Lose und andere Verträge behalten unverändert ihre Gültigkeit. Die IBAN der Sparkonten werden sich mit der technischen Fusion genau wie bei den Girokonten ändern. Diese sehen Sie ab dem 23. September 2024 in Ihrem Online-Banking oder erhalten Sie telefonisch in unserem KundenServiceCenter. Für einige wenige Kundinnen und Kunden der ehemaligen Kreissparkasse Halle kann es zu Änderungen der Kontonummer/Kontonummern kommen. Auch diese Sparkassenbücher oder Verträge behalten unverändert ihre Gültigkeit. Die Kontonummer in den betroffenen Sparkassenbüchern wird geändert, wenn dies das nächste Mal vorgelegt wird. Bis dahin muss nichts unternommen werden. Die betroffenen Kundinnen und Kunden werden rechtzeitig informiert.

Für Kundinnen und Kunden der ehemaligen Kreissparkasse Wiedenbrück:
Für Sie ändert sich nichts.

Ändert sich meine Darlehenskontonummer?

Für Kundinnen und Kunden der ehemaligen Kreissparkasse Halle (Westf.):
Ihr Darlehenskonto sowie weitere Verträge behalten unverändert ihre Gültigkeit. Die IBAN werden im Rahmen der technischen Zusammenführung vom 20. bis 22. September 2024 angepasst. Für einige wenige Kundinnen und Kunden der ehemaligen Kreissparkasse Halle (Westf.) kann es zu Änderungen der Kontonummer/Kontonummern kommen. Die betroffenen Kundinnen und Kunden werden rechtzeitig informiert.

Für Kundinnen und Kunden der ehemaligen Kreissparkasse Wiedenbrück:
Für Sie ändert sich nichts.

Was geschieht mit hinterlegten IBAN bei Online-Shops und Online-Bezahlverfahren?

Für Kundinnen und Kunden der ehemaligen Kreissparkasse Halle (Westf.):
Für die Übergangszeit funktionieren Abbuchungen über Online-Shops und das Bezahlen über Online-Bezahlverfahren noch mit Ihrer alten IBAN. Diese sollten Sie jedoch ab dem 23. September 2024 selbstständig ändern, da es ansonsten bei gewissen Anbietern zu Einschränkungen kommen könnte.  

Für Kundinnen und Kunden der ehemaligen Kreissparkase Wiedenbrück:
Für Sie ändert sich nichts.

Was gilt es bei der Sparkassenkreditkarte Business zu beachten?

Für Kundinnen und Kunden beider Sparkassen gilt:
Auf Grund der technischen Fusion ändern sich im September und Oktober 2024 die Abbuchungstermine der Salden Ihrer Sparkassenkreditkarte Business. In den Monaten September und Oktober erfolgt die Belastung jeweils am zehnten Kalendertag. Ab November 2024 erfolgt die Abbuchung dauerhaft 20 Kalendertage nach Erstellung der Abrechnung.

Wir empfehlen Ihnen…

Da die Verfügbarkeit von Geldautomaten und Kartenterminals am Fusionswochenende vom 20.09.2024, 18 Uhr, bis zum 22.09.2024, 22 Uhr, nicht ganz exakt bestimmt werden kann, empfehlen wir Ihnen eine Versorgung mit ausreichend Bargeld oder den Einsatz von Kreditkarten anstelle der Sparkassen-Card (Debitkarte). Ebenso empfehlen wir die frühzeitige Erledigung von Online-Transaktionen. Bitte denken Sie auch bei Urlaubsreisen am bzw. rund um das Fusionswochenende an die Bargeldversorgung und berücksichtigen Sie die eingeschränkte Verfügbarkeit im Handel.

Was gilt es bei der Digitalisierung von Karten zu beachten?

Am Wochenende der technischen Fusion (21. bis 23. September 2024) ist die Digitalisierung einer Karte nicht möglich.

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Firmenkunden / Vereine

Fragen und Antworten für Firmenkunden und Vereine

Kann ich Briefbögen und Rechnungsvordrucke mit alter Bankverbindung weiter nutzen?

Für Kundinnen und Kunden der ehemaligen Kreissparkasse Halle (Westf.):
Bis zur technischen Zusammenlegung beider Sparkassen behalten Sie Ihre Kontonummer. Doch auch danach können Sie Ihre Rechnungs- und Briefvordrucke noch nutzen. Wir sorgen dafür, dass Ihre Zahlungen an Ihre neue Kontonummer weitergeleitet werden. Bei Neuauflage Ihrer Geschäftspapiere denken Sie bitte daran, nur die neue IBAN (und für Zahlungseingänge aus dem Ausland den neuen BIC) sowie die neue Bezeichnung Kreissparkasse Halle-Wiedenbrück zu verwenden.

Für Kundinnen und Kunden der ehemaligen Kreissparkasse Wiedenbrück:
Bei Neuauflage Ihrer Geschäftspapiere denken Sie bitte daran, die neue Bezeichnung Kreissparkasse Halle-Wiedenbrück zu verwenden. Ihre Kontonummern bleiben unverändert bestehen.

Was ist bei der Nutzung von Online-Banking- Software zu beachten?

Für Kundinnen und Kunden der ehemaligen Kreissparkasse Halle (Westf.):
Wenn Sie eine Banking Software (z. B. SFIRM, VR-Net World, etc.) nutzen, ist zu beachten, dass nach der technischen Zusammenführung ab dem 23. September 2024 Zahlungsverkehrstransaktionen nur noch mit der neuen Kontonummer/Bankleitzahl und IBAN erfolgen können. Zur Änderung der Kontodaten in Ihrer Software wenden Sie sich bitte an den Kundensupport der jeweiligen Software.

Für Kundinnen und Kunden der ehemaligen Kreissparkasse Wiedenbrück:
Für Sie ändert sich nichts.

Was geschieht mit meinen laufenden Abbuchungen?

Für Kundinnen und Kunden der ehemaligen Kreissparkasse Halle (Westf.):
Die Zahlungen werden automatisch - auch nach der technischen Zusammenführung - umgeleitet. Erteilte Lastschriftmandate bleiben weiterhin gültig. Bei neuen Lastschriftmandaten geben Sie bitte ab der technischen Zusammenführung Ihre neue Bankverbindung an.

Für Kundinnen und Kunden der ehemaligen Kreissparkasse Wiedenbrück:
Für Sie ändert sich nichts.

Behalte ich meine Ansprechpartnerin und Ansprechpartner?

Für Kundinnen und Kunden beider Sparkassen gilt:
Wir beabsichtigen, gewachsene persönliche Beziehungen in Ihrem und unserem Interesse – soweit wie möglich – aufrecht zu erhalten. Die Beraterinnen und Berater der bisherigen Sparkassen sind weiterhin für ihre Kundinnen und Kunden vor Ort erreichbar. An Ihrer persönlichen Betreuung ändert sich durch die Fusion zunächst nichts. Natürlich kann es aber aufgrund von persönlichen Wünschen der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter zu Veränderungen kommen. Sollte sich herausstellen, dass wir Ihnen zukünftig eine Betreuung bieten können, die noch besser zu Ihrem Bedarf passt, werden wir Sie rechtzeitig informieren.

Welche Änderungen müssen an meinem EC-Cash- Terminal vorgenommen werden?

Für Kundinnen und Kunden der ehemaligen Kreissparkasse Halle (Westf.):
Für das EC-Cash-Terminal ist mit technischer Zusammenführung ab dem 23. September 2024 die neue IBAN zu hinterlegen. Diese Anpassung nimmt die Sparkasse für Sie automatisch vor, wenn Sie Ihr Terminal über die ehemalige Kreissparkasse Halle (Westf.) erworben haben. In allen anderen Fällen ist die Umstellung über Ihren Terminalanbieter zu veranlassen. Bis auf Weiteres sorgen wir jedoch auch dafür, dass Zahlungen zu Gunsten Ihrer bisherigen Kontodaten an Ihre neue IBAN weitergeleitet werden.

Für Kundinnen und Kunden der ehemaligen Kreissparkasse Wiedenbrück:
Für Sie ändert sich nichts.

Was passiert mit dem Sicherungsverfahren "Zweifach-Signierer" (A/B - Berechtigungen)?

Für Kundinnen und Kunden der ehemaligen Kreissparkasse Halle (Westf.):
Erst-signierte Aufträge können nach der technischen Fusion nicht von der zweiten Partei signiert werden. Aufträge müssen daher neu erfasst werden.  Wir empfehlen, noch vor der technischen Fusion bis 14 Uhr am 20. September 2024 die Zweitsignatur vorzunehmen. Für mehr Komfort und Möglichkeiten steht Ihnen unser neues Online-Banking Business zur Verfügung. Sprechen Sie uns gern an!

Für Kundinnen und Kunden der ehemaligen Kreissparkasse Wiedenbrück:
Für Sie ändert sich nichts.

Was muss ich beim Hochladen von Zahlungsverkehrs-Fremddateien beachten?

Für Kundinnen und Kunden der ehemaligen Kreissparkasse Halle (Westf.):
Zahlungsverkehrs-Fremddateien sollten Sie bereits im Fremdsystem mit den neuen Kontonummern/IBAN erstellen. Bitte beachten Sie, dass die neuen Kontonummern erst ab dem 23. September 2024 gültig sind.

Für Kundinnen und Kunden der ehemaligen Kreissparkasse Wiedenbrück:
Für Sie ändert sich nichts.

Was ist bei der Nutzung von Online-Banking-Software zu beachten?

Für Kundinnen und Kunden der ehemaligen Kreissparkasse Halle (Westf.):
Wenn Sie als Banking-Software nicht S-Firm (z. B. VR-Net World, etc.) nutzen, ist zu beachten, dass nach der technischen Zusammenführung ab dem 23. September 2024 Zahlungsverkehrstransaktionen nur noch mit der neuen Kontonummer/ Bankleitzahl und IBAN erfolgen können. Zur Änderung der Kontodaten in Ihrer Software  wenden Sie sich bitte an den Kundensupport der jeweiligen Software. 

Für Kundinnen und Kunden der ehemaligen Kreissparkasse Wiedenbrück:
Für Sie ändert sich nichts.

Was ist bei der Nutzung der Online-Banking-Software S-Firm zu beachten?

Für Kundinnen und Kunden der ehemaligen Kreissparkasse Halle (Westf.):
Für die problemlose Umstellung Ihrer Konten haben wir einen Umstellungsassistenten in der Software S-Firm integriert. Dieser startet automatisch am 23.09.2024 beim Aufruf der Software.

Für Kundinnen und Kunden der ehemaligen Kreissparkasse Wiedenbrück:
Für Sie ändert sich nichts.

Wir nutzen als Unternehmen zur Übermittlung von Zahlungsverkehrsdateien und für den Abruf von Umsatzinformationen das EBICS-Verfahren. Was müssen wir beachten?

Für Kundinnen und Kunden der ehemaligen Kreissparkasse Halle (Westf.):
Ab dem 23.09.2024 können nur noch Zahlungsverkehrsdateien mit neuer IBAN, Bankleitzahl und bei Auslandszahlungen mit der neuen BIC verarbeitet werden. Bitte hinterlegen Sie diese in den Stammdaten -> Auftraggeberdaten Ihrer Software. Eine Verarbeitung mit den alten Bankdaten ist ab der technischen Fusion nicht mehr möglich. Am 20.09.2024 ist eine Übertragung mit den alten Bankdaten nur bis 14:00 Uhr möglich. Sie erhalten ca. zwei bis drei Wochen vor der technischen Fusion schriftlich neue Zugangsdaten für den ELKO-Bankrechner. Diese Daten dürfen erst ab dem 23.09.2024 und nach dem Abruf der letzten Protokolle und Umsatzdaten vom 20.09.2024 genutzt werden.

Für Kundinnen und Kunden der ehemaligen Kreissparkasse Wiedenbrück:
Für Sie ändert sich nichts.

Was muss ich als Nutzerin oder Nutzer der Software SPG-Verein/Verein 2000 beachten?

Für Kundinnen und Kunden der ehemaligen Kreissparkasse Halle (Westf.):
Für Zahlungen, die ab dem 23.09.2024 eingereicht werden, ist zwingend die neue Bankleitzahl und ggf. die neue Kontonummer zu verwenden. Diese muss unter Stammdaten -> Auftraggeberdaten in der Software hinterlegt werden. Die IBAN und BIC der Mitglieder müssen nicht sofort angepasst werden. Bis Ende 2027 stellen wir sicher, dass die Verarbeitung auch mit den alten Bankdaten möglich ist.

Für Kundinnen und Kunden der ehemaligen Kreissparkasse Wiedenbrück:
Für Sie ändert sich nichts.

Meine Steuerberatung wickelt die Lohnzahlungen (z. B. im DRZ-Verfahren) für mich ab. Wie muss ich tätig werden?

Für Kundinnen und Kunden der ehemaligen Kreissparkasse Halle (Westf.):
Bitte weisen Sie Ihre Steuerberatung frühzeitig darauf hin, dass ab dem 23.09.2024 eine Übertragung nur noch mit den neuen Bankdaten (neue Kontonummer, IBAN und ggf. BIC) erfolgen darf. Im Zeitraum vom 20.9. bis 22.9. 2024 sollten keine Dateien mehr übertragen werden, da ggf. eine Freigabe nicht mehr möglich ist. Andernfalls kann dies dazu führen, dass Ihre  Lohn- und Gehaltszahlungen nicht mehr ausgeführt werden und eine Neueinreichung der Zahlungen durch die Steuerberatung erforderlich ist.

Für Kundinnen und Kunden der ehemaligen Kreissparkasse Wiedenbrück:
Für Sie ändert sich nichts.

Meine Steuerberatung ruft meine Kontoumsatzdaten zur Kontierung ab. Ab wann erfolgt die Bereitstellung der neuen Kontodaten?

Für Kundinnen und Kunden der ehemaligen Kreissparkasse Halle (Westf.):
Bitte informieren Sie Ihre Steuerberatung, dass am 23.9.2024 noch einmalig die alten Kontoumsatzdaten (Bankdaten vom Althaus Halle) von Freitag, 20.9.2024, abgerufen werden müssen. Beim Abruf ab dem 24.9.2024 (für die Daten des 23.9.2024) werden schon die neuen Bankdaten (Kontonummer, IBAN, Bankleitzahl) übermittelt. Hierzu ist bei der Steuerberatung ggf. auch die neue Kontonummer, IBAN und Bankleitzahl zu hinterlegen.

Für Kundinnen und Kunden der ehemaligen Kreissparkasse Wiedenbrück:
Für Sie ändert sich nichts.

Ich setze als Händler ein EC-Cash-Kartenterminal ein. Gibt es in diesem Zusamenhang etwas zu beachten? 

Es wird in der Zeit von Freitagabend (20.9.) bis Sonntagabend (22.9.) verstärkt zu Ablehnungen von Kartenzahlungen der beiden Institute kommen. Bitten Sie die Kunden ggf. mit ihrer Kreditkarte oder mit Bargeld zu zahlen. Für das EC-Cash-Terminal ist mit technischer Zusammenführung ab dem 23. September 2024 die neue IBAN zu hinterlegen. Wurde das Gerät über das Althaus Halle erworben, kümmern wir uns automatisch darum. In allen anderen Fällen ist die Umstellung über den jeweiligen Terminalanbieter zu veranlassen. Bis mindestens Ende 2027 sorgen wir jedoch dafür, dass Zahlungen zu Gunsten der bisherigen Kontodaten an die neue Kontoverbindung weitergeleitet werden. 

Wir setzen das neue Firmenkundenportal ein. Wie erfolgt die Umstellung?

Für Kundinnen und Kunden der ehemaligen Kreissparkasse Halle (Westf.):
Die Umstellung der Konten und Bankverbindungen erfolgt automatisch zum 23.9.2024. Bitte beachten Sie, dass die Nutzung des Firmenkundenportals analog zum Online-Banking in der Zeit von Freitag, 20.09., 18:00 Uhr, bis Montagmorgen 0:00 Uhr, nicht möglich ist. EBICS-Nutzer des Firmenkundenportals informieren wir gesondert schriftlich.

Für Kundinnen und Kunden der ehemaligen Kreissparkasse Wiedenbrück:
Für Sie ändert sich nichts.

Ich akzeptiere in meinem Geschäft Kreditkarten. Muss ich der Kreditkartengesellschaft meine neue Bankverbindung mitteilen?

Für Kundinnen und Kunden der ehemaligen Kreissparkasse Halle (Westf.):
Bis Ende 2027 werden die Zahlungen automatisch auf die neue Bankverbindung weitergeleitet. Bitte teilen Sie der Kreditkartengesellschaft bis spätestens zu diesem Zeitpunkt Ihre neue Bankverbindung mit.

Für Kundinnen und Kunden der ehemaligen Kreissparkasse Wiedenbrück:
Für Sie ändert sich nichts.

Ich wickele über das Althaus Halle auch Auslandszahlungsverkehr ab. Gibt es in diesem Zusammenhang etwas zu beachten?

Für Kundinnen und Kunden der ehemaligen Kreissparkasse Halle (Westf.):
Bitte verwenden Sie ab Montag, 23.9.2024, in den Auftraggeberdaten ausschließlich die neue IBAN und BIC (WELADED1WDB). Auslandsaufträge mit alter BIC können nicht mehr verarbeitet werden.

Für Kundinnen und Kunden der ehemaligen Kreissparkasse Wiedenbrück:
Für Sie ändert sich nichts.

Ich habe die Überweisungen in bestimmte Länder (außerhalb Deutschlands) eingeschränkt. Werden die Sicherheitsbeschränkungen übernommen?

Für Kundinnen und Kunden der ehemaligen Kreissparkasse Halle (Westf.):
Die Einstellungen von Sicherheitsbeschränkungen werden übernommen. Wenn Sie künftig neue Konten eröffnen, können Sie diese ebenfalls für den Zahlungsverkehr begrenzen.Eine automatische Sicherung durch die Einstellung von Länderbeschränkungen bei Neukonten erfolgt künftig nicht.

Für Kundinnen und Kunden der ehemaligen Kreissparkasse Wiedenbrück:
Für Sie ändert sich nichts.

Als Unternehmen haben wir unsere Mitarbeitenden mit einer Botenkarte zum Abholen von Kontoauszügen oder der Einzahlung von Bargeld an den Automaten ausgestattet. Gibt es in diesem Zusammenhang Änderungen?

Für Kundinnen und Kunden der ehemaligen Kreissparkasse Halle (Westf.):
Die Botenkarten werden innerhalb von ein bis zwei Wochen nach der technischen Fusion ausgetauscht. Die alten Botenkarten können in diesem Zeitraum nicht genutzt werden. Unsere Mitarbeitenden im Service nehmen in dieser Zeit gern Ihre Bargeldeinzahlungen entgegen.

Für Kundinnen und Kunden der ehemaligen Kreissparkasse Wiedenbrück:
Für Sie ändert sich nichts.

Zur Abwicklung des Cash-Managements setzen wir das S-Zentralverfahren ein. Gibt es in diesem Zusammenhang etwas zu beachten?

Für Kundinnen und Kunden der ehemaligen Kreissparkasse Halle (Westf.):
Nein. Wir haben als Zentralstelle, bzw. Servicegirostelle, den anderen Sparkassen bereits die neuen Bankverbindungen übermittelt. Diese werden die Anpassungen zum 23.9.2024 vornehmen. Eine mögliche Angleichung der Verwendungszweckzeilen der Liquiditätsbuchungen erfolgt ebenfalls zu diesem Zeitpunkt.

Für Kundinnen und Kunden der ehemaligen Kreissparkasse Wiedenbrück:
Für Sie ändert sich nichts.

Ich nutze dateiorientiert das Batchbooking im Zahlungsverkehr. Gibt es dieses weiterhin?

Für Kundinnen und Kunden der ehemaligen Kreissparkasse Halle (Westf.):
Das Batchbooking kann weiterhin wie gewohnt genutzt werden. 

Für Kundinnen und Kunden der ehemaligen Kreissparkasse Wiedenbrück:
Für Sie ändert sich nichts.

Als Unternehmen rufen wir über die Elektronische Kontoführung untertägige Kontoinformationen (MT942/CAMT) ab. Ab wann können wir die Umsätze vom 23. September abrufen?

Für Kundinnen und Kunden der ehemaligen Kreissparkasse Halle (Westf.):
Der Abruf der untertägigen Kontoinformationen ist sofort nach Anmeldung auf dem neuen ELKO-Bankrechner möglich. Bitte beachten Sie jedoch, dass vorab die Bankparameterdatei aktualisiert bzw. umgestellt werden müssen.

Für Kundinnen und Kunden der ehemaligen Kreissparkasse Wiedenbrück:
Für Sie ändert sich nichts.

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Sonstige FAQ

Sonstige Fragen und Antworten rund um die Fusion

Zu welchem Zeitpunkt erfolgt die Fusion?

Der rechtliche Zusammenschluss der Kreissparkasse Halle (Westf.) und der Kreissparkasse Wiedenbrück erfolgte zum 1. April 2024. Damit änderte sich der Name in Kreissparkasse Halle-Wiedenbrück. Alle Verträge und Dokumente behalten ihre Gültigkeit, alle Konten werden wie bisher weitergeführt.

Die technische Zusammenführung oder technische Fusion erfolgte vom 20. bis 22. September 2024 mit der Zusammenführung der EDV-Systeme und Kontobestände. Damit wurden die notwendigen Voraussetzungen für die gemeinsame Kontoführung und Beratung geschaffen.

Wie sieht die neue Fusionssparkasse aus?

Die vereinigte Kreissparkasse Halle-Wiedenbrück gehört mit rund 5 Mrd. Euro Bilanzsumme zum obersten Viertel aller westfälisch lippischen Sparkassen. Mit ca. 500 Mitarbeitenden, darunter ca. 25 Auszubildende, sind wir an 10 Standorten in der Region präsent.

Was geschieht mit meinem Freistellungsauftrag?

Für Kundinnen und Kunden der ehemaligen Kreissparkasse Halle (Westf.):
Die Freistellungsaufträge werden ohne Änderungen mit der technischen Zusammenlegung der Sparkassen übertragen.

Für Kundinnen und Kunden der ehemaligen Kreissparkasse Wiedenbrück:
Für Sie ändert sich nichts.

Werden Mitarbeitende entlassen?

Es wird aufgrund der Fusion keine betriebsbedingten Kündigungen geben. Im Gegenteil, durch die Fusion entsteht ein größerer, zukunftsfähiger Arbeitgeber, der für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter mehr Sicherheit und mehr Chancen bietet. Dabei eröffnen sich in mehrfacher Hinsicht neue Perspektiven: so erfahren z. B. viele Teams aufgrund der neuen Größe erweiterte Spezialisierungs­möglichkeiten, es werden neue Arbeitskonzepte in neuen Arbeitswelten weiterentwickelt und attraktive Zusatzleistungen geschaffen.

Wo ist der Hauptsitz der neuen Sparkasse?

Die Fusionssparkasse hat zwei gleichberechtigte Hauptstellen in Halle (Westf.) und Wiedenbrück mit Vorstandspräsenz. Darüber hinaus stehen Ihnen Ihre bekannten Ansprechpartnerinnen und Ansprechpartner in unseren 10 BeratungsCentern weiterhin zur Verfügung. 

Bisher hat sich die Sparkasse immer vielfältig für das Gemeinwohl, die Region und die Menschen, die hier leben, eingesetzt. Bleibt das so?

Ja! Die Förderung durch Gewerbesteuerzahlungen und gesellschaftliches Engagement wird weiterhin nachhaltig sichergestellt und gestärkt. Die Unterstützung von Kultur, Sport, Sozialem, Bildung und Wissenschaft ist nicht nur unser Auftrag, sondern liegt uns auch sehr am Herzen. Ergänzend bleiben sowohl die Stiftung der Kreissparkasse Halle als auch die Stiftung der Kreissparkasse Wiedenbrück bestehen und stellen ebenfalls die nachhaltige Förderung der Region sicher.

Wie kann ich die Fusionssparkasse und meine Beraterin oder meinen Berater erreichen?

Sie erreichen Ihre Ansprechpartnerin oder Ihren Ansprechpartner unter einer neuen E-Mail-Adresse. Diese setzt sich wie folgt zusammen: vorname.nachname@kskhwd.de

Alle Nachrichten, die noch an die alte E-Mail-Adresse geschickt werden, werden automatisch zugestellt. Über ggf. zukünftige Änderungen werden wir Sie an dieser Stelle informieren. Die jeweils gültigen Kontaktdaten können Sie dem Online Banking entnehmen.

Können überall im Geschäftsgebiet der Fusionssparkasse die Geldgeschäfte erledigt werden?

Mit der technischen Zusammenführung der Sparkassen werden die Voraussetzungen für die gemeinsame Kontoführung und Beratung der Kundinnen und Kunden geschaffen. Ab dem 23. September 2024 können Sie Ihre Geldgeschäfte im gesamten Geschäftsgebiet tätigen.

Können Entscheidungen weiterhin vor Ort getroffen werden?

Unsere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter vor Ort haben die erforderlichen Kompetenzen, um Entscheidungen zu treffen und um Ihre Wünsche schnell erfüllen zu können.

Bekomme ich eine neue Kundenberaterin oder einen neuen Kundenberater?

Wir beabsichtigen gewachsene persönliche Beziehungen in Ihrem und unserem Interesse – soweit wie möglich – aufrecht zu erhalten. Die Beraterinnen und Berater der bisherigen Sparkassen sind weiterhin für ihre Kundinnen und Kunden vor Ort erreichbar. An Ihrer persönlichen Betreuung ändert sich durch die Fusion zunächst nichts. Natürlich kann es aber aufgrund von persönlichen Wünschen der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter zu Veränderungen kommen. Sollte sich herausstellen, dass wir Ihnen zukünftig eine Betreuung bieten können, die noch besser zu Ihrem Bedarf passt, werden wir Sie rechtzeitig informieren.

Wird es Schließungen von BeratungsCentern oder SB-Standorten geben?

Nein, denn mit den 10 BeratungsCentern sind wir in jeder Kommune in unserem Geschäftsgebiet vertreten - zusätzlich in Rheda-Wiedenbrück; hier unterhalten wir in jedem Ortsteil ein BeratungsCenter. Auch Schließungen von SB-Standorten sind derzeit nicht geplant.

Werden sich Öffnungszeiten oder Beratungszeiten ändern?

Alle BeratungsCenter bleiben mit Ihren persönlichen Beraterinnen und Beratern bestehen. Nutzen Sie gerne unsere Beratungszeiten nach Vereinbarung. Die Kontaktdaten Ihrer persönlichen Ansprechpartnerin oder Ihres Ansprechpartners sehen Sie im Online-Banking. Die Öffnungszeiten der einzelnen BeratungsCenter finden Sie im Filialfinder.

Kann ich mir ein anderes BeratungsCenter für die Beratung aussuchen?

Ja, nach technischer Zusammenführung der Sparkassen können Sie sich ab dem 23.09.2024 in jedem BeratungsCenter der Kreissparkasse Halle-Wiedenbrück beraten lassen. Sprechen Sie dafür gerne Ihre Beraterin oder Ihren Berater an.

Ändern sich die Telefonnummern der KundenServiceCenter?

Sie erreichen Ihr KundenServiceCenter bis zur technischen Zusammenführung der Sparkassen unter den bisher bekannten Rufnummern.

Ab der Zusammenführung am 23. September 2024 wird es eine Rufnummer für das gemeinsame KundenServiceCenter der Kreissparkasse Halle-Wiedenbrück geben: 05242 599-0

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