Die Absicherung ist für alle Erwerbstätigen inklusive Teilzeitkräfte, Selbstständige sowie Freiberuflerinnen und Freiberufler, die eine neue Baufinanzierung teilweise oder größtenteils mit Ihrem eigenen Erwerbseinkommen tilgen.
Sie haben sich den Traum von Ihren eigenen vier Wänden erfüllt und haben diese sicherlich bestmöglich abgesichert. Es kann passieren, dass Ihr Einkommen mal ausbleibt, durch einen Unfall, eine Erkrankung oder einen unverschuldeten Jobverlust. Dadurch können Sie Ihre Baufinanzierungsrate gegebenenfalls nicht mehr begleichen.
Die gesetzlichen Leistungen, wie beispielsweise Krankengeld, Erwerbsminderungsrente und Arbeitslosengeld liegen meist weit unter dem bisherigen Nettogehalt der Betroffenen. Überschreitet Ihr Einkommen die Beitragsbemessungsgrenze, fallen die Lücken sogar noch deutlich höher aus. Entstehende Einkommenslücken können schnell zu Zahlungsschwierigkeiten und im schlimmsten Fall zum Verlust der Immobilie führen.
1Die Zahlen sind beispielhaft, gerundet und stellen Richtwerte dar. Die bestehenden Höchstgrenzen für die gesetzlichen Ansprüche werden bei der Berechnung nicht beachtet. Die Einkommenslücke kann dadurch höher ausfallen. Für die exakte Höhe Ihrer Einkommenslücke ist Ihre persönliche Situation ausschlaggebend.
Übernahme der Finanzierungsrate in Höhe der gewünschten Versicherungssumme bei einer:
Wir, als Ihre Sparkasse, verwenden Cookies, die unbedingt erforderlich sind, um Ihnen unsere Website zur Verfügung zu stellen. Wenn Sie Ihre Zustimmung erteilen, verwenden wir zusätzliche Cookies, um zum Zwecke der Statistik (z.B. Reichweitenmessung) und des Marketings (wie z.B. Anzeige personalisierter Inhalte) Informationen zu Ihrer Nutzung unserer Website zu verarbeiten. Hierzu erhalten wir teilweise von Google weitere Daten. Weiterhin ordnen wir Besucher über Cookies bestimmten Zielgruppen zu und übermitteln diese für Werbekampagnen an Google. Detaillierte Informationen zu diesen Cookies finden Sie in unserer Erklärung zum Datenschutz. Ihre Zustimmung ist freiwillig und für die Nutzung der Website nicht notwendig. Durch Klick auf „Einstellungen anpassen“, können Sie im Einzelnen bestimmen, welche zusätzlichen Cookies wir auf der Grundlage Ihrer Zustimmung verwenden dürfen. Sie können auch allen zusätzlichen Cookies gleichzeitig zustimmen, indem Sie auf “Zustimmen“ klicken. Sie können Ihre Zustimmung jederzeit über den Link „Cookie-Einstellungen anpassen“ unten auf jeder Seite widerrufen oder Ihre Cookie-Einstellungen dort ändern. Klicken Sie auf „Ablehnen“, werden keine zusätzlichen Cookies gesetzt.