Ihr Fuhrpark zählt zu den Grundlagen für den Erfolg Ihres mittelständischen Unternehmens und ist gleichzeitig eine große Investition. Gut, wenn diese dann auch perfekt geschützt ist. Mit einem Sofort-Service bei Panne und Unfall sowie hilfreichen Informationen bietet Ihnen die Fuhrparkversicherung der Provinzial Schutz nach Maß. Ob Handel, Handwerk, produzierendes Gewerbe oder Landwirtschaft: Mit der Fuhrparkversicherung fahren Sie sicher und komfortabel. Diese umfasst 5 bis 24 ziehende Fahrzeuge.
In der Fuhrparkversicherung sind Eigenschäden zwischen den versicherten Fahrzeugen mitversichert – auch auf dem Betriebsgelände.
Die komplette Sonderausstattung Ihres kredit- oder leasingfinanzierten Fahrzeuges ist beitragsfrei mitversichert. Dies gilt ebenso für die GAP-Versicherung (Differenz zwischen Wiederbeschaffung und Leasingwert). Sofern das Fahrzeug vollkaskoversichert ist, zählt dazu auch die All-Risk-Deckung für Akkus von E-Pkw und E-Lastwagen.
„Seit der Gründung meiner Firma vor 20 Jahren sind wir ganz schön gewachsen – und mit den Mitarbeitenden auch die Anzahl der Firmenfahrzeuge. Wenn morgens zeitgleich alle Fahrzeuge starten, ist ganz schön was los. Beim Ausparken krachten kürzlich zwei meiner Transporter zusammen – der Schaden betrug knapp 6.000 Euro. Zum Glück bin ich bei der Provinzial versichert. Denn in der Fuhrparkversicherung sind solche Eigenschäden mit einem kleinen Selbstbehalt mitversichert.”
„Vor zwei Jahren habe ich die Leitung unseres kleinen Familienunternehmens übernommen. Um auf dem Markt konkurrenzfähig zu bleiben, musste so einiges modernisiert werden. So sind seit letztem Jahr all unsere Firmenfahrzeuge über die Fuhrparkversicherung der Provinzial versichert. Die Chemie stimmte von Anfang an, die ganze Abwicklung war total unkompliziert und jetzt habe ich sogar weniger Verwaltungsaufwand.”
Ja, denn die Mindestanzahl von Fahrzeugen der Gruppe 1 (zum Beispiel Pkw, Lkw, Zugmaschinen) ist erreicht. Anhänger zählen zur Fahrzeuggruppe 2. Davon können unbegrenzt viele Fahrzeuge versichert werden.
Wenn Sie den Auslandsschadenschutz vereinbart haben, müssen Sie sich keine Sorgen machen. Verursacht ein Dritter einen Unfall, werden Sie so gestellt, als wäre der Unfallverursachende bei der Provinzial versichert. Die Provinzial behandelt den Schaden so, als wäre Ihr Fahrzeug durch ein bei der Provinzial versichertes Fahrzeug beschädigt worden. Eine Regulierung erfolgt dann nach deutschem Recht.
Ja, denn jegliche Sonderausstattung der versicherten Fahrzeuge ist unbegrenzt beitragsfrei mitversichert.
Auch für diesen Fall ist bestens gesorgt. Ein sehr hoher Anteil gewerblich genutzter Fahrzeuge ist geleast oder finanziert. Aus diesem Grund ist die GAP-Deckung (Differenz zwischen Wiederbeschaffungs- und Leasingwert) in der Fuhrparkversicherung direkt integriert.
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