Ihre Vorteile im Überblick

  • Die Unterlagen stehen Ihnen online in dem Elektronischen digital zur Verfügung – verlieren Sie keine Zeit mehr beim Scannen der Bestäti­gungen
  • Behalten Sie immer den Überblick. Alle online erstellten Unterlagen werden direkt in das Elektronische Postfach gesendet und können dort jederzeit von Ihnen eingesehen werden.
  • Fordern Sie komfortabel Ihre (Ersatz-)Steuerbescheinigung an. Sie erhalten diese bei Nutzung des Elektronischen Postfachs digital, ansonsten klassisch per Post

Elektronisches Postfach

Speichern Sie auf Wunsch auch kontobezogenen Dokumente im Elektro­nischen Postfach. Welche Alternativen Ihnen Ihre Sparkasse bietet, erfahren Sie hier.

Folgende Unterlagen können Sie erstellen

Saldenbestätigung

Bei einer Salden­bestätigung werden die Konto­stände ausgewählter Konten zu einem zuvor festgelegten Stichtag bestätigt. Diese Bestätigung erhalten Sie für einmalig 15,00 Euro.

Bitte beachten Sie: Bescheinigungen für die vorzeitige Ablösung Ihrer Darlehen erhalten Sie bei Ihrem Berater.

Zinsbestätigung

Bei einer Zins­bestätigung werden die Zinsen aller ausgewählten Konten zu einem zuvor festgelegten Kalender­jahr bestätigt. Für diese Bestätigung fallen einmalig 15,00 Euro an.

BAföG-Bestätigung

Die Bestätigung dient als Nachweis zur Vorlage beim Amt für Ausbildungs­förderung (Anlage zum Formblatt 1 – Antrag auf Ausbildungs­förderung).

Bei einer BAföG-Bestätigung werden die Konto­stände aller Konten zu einem zuvor festgelegten Stichtag bestätigt. Darüber hinaus werden alle Umsätze mit einer Mindesthöhe von 1.000 Euro der vergangenen 6 Monate vor dem ausgewählten Stichtag bestätigt. Diese Bestätigung kostet einmalig 15,00 Euro.

Steuerbescheinigung

Bei einer Steuer­bescheinigung handelt es sich um eine Bescheinigung, die Kapital­erträge einer Person oder eines Konto nachweist. Eine Steuerbescheinigung reichen Sie beim Finanzamt ein, wenn

  • Sie verpflichtet sind, Ihre Zinseinkünfte in der Einkommensteuererklärung anzugeben,
  • Sie sich die zu viel gezahlte Abgeltungsteuer im Rahmen der Steuererklärung erstatten lassen möchten,
  • Sie einen Bonusverzicht als negative Zinseinkunft geltend machen möchten.

Das Original ist grundsätzlich kostenfrei. Für die Erstellung einer Ersatz-Steuer­bescheinigung werden einmalig 15,00 Euro berechnet.

Zusätzlich können Sie auch eine Erläuterung zu Ihrer Steuerbescheinigung anfordern. Die Erläuterung beinhaltet eine Aufstellung Ihrer Kapitalerträge zu einzelnen Konten und ist nicht verpflichtend für die Einreichung beim Finanzamt. Für diese Aufstellung werden 15,00 Euro berechnet.

Gut zu wissen

Bescheinigungen für Ihre Konten bei Verbundpartnern der Sparkasse (z.B. Deka, LBS) fordern Sie bitte beim jeweiligen Verbundpartner an. Oder Sie fragen Ihren Berater – er hilft Ihnen gern weiter.

Ihr nächster Schritt

Erstellen Sie die benötigten Unterlagen gleich online oder vereinbaren Sie bei Fragen einen Termin mit Ihrer Beraterin oder Ihrem Berater.

Preise und Konditionen

BescheinigungsartPreis
Saldenbestätigung15 Euro
Zinsbestätigung15 Euro
BAföG-Bestätigung15 Euro
Steuerbescheinigung (Original)15 Euro
Ersatz-Steuerbescheinigung15 Euro
Erläuterung zur Steuerbescheinigung15 Euro

Weitere Kosten können auf Anfrage mitgeteilt werden.

Ihr nächster Schritt

Erstellen Sie die benötigten Unterlagen gleich online oder vereinbaren Sie bei Fragen einen Termin mit Ihrer Beraterin oder Ihrem Berater.

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